Für Ehrenamtliche

Auf dieser Seite finden Sie grundlegende Informationen für alle Ehrenamtlichen in der EKBO. Dies sind zum einen Informationen, die alle im Ehrenamt benötigen und zum anderen hilfreiches und / oder notwendiges Wissen für Neue, für Kirchenälteste und für Synodale.

Darüber hinaus bietet die Praxishilfe Ehrenamt eine aktuelle Übersicht über alles Wissenswerte zum Thema Ehrenamt in der EKBO und regt an, die Begleitung, die Anerkennung und die Kommunikation des Ehrenamts in den Gemeinden zu verbessern. 

Neu im Ehrenamt

Zu Beginn ihrer Tätigkeit, nach dem ersten ausführlichen Gespräch oder in der Einarbeitungszeit können neue Ehrenamtliche eine „Startmappe“ von ihren Ansprechpartner:innen in der Gemeinde erhalten. Darin sollten sich zum Beispiel die individuellen Verabredungen zum vereinbarten Ehrenamt befinden. Auch Wichtiges und Wissenswertes zur Gemeinde und zum Kirchenkreis sowie die Informationen zum Ehrenamt in der EKBO finden darin ihren Platz.

Ehrenamtlich im Gemeindekirchenrat

Der Gemeindekirchenrat (GKR) ist das Leitungsgremium einer Gemeinde. Die Mitglieder treffen zusammen alle wichtigen Entscheidungen. Das betrifft die Schwerpunkte Gemeindeleben und Gottesdienste, den Haushalt, Bauaufgaben und Personal. Weil die Arbeit im GKR ein anspruchsvolles Ehrenamt ist, für das neben Alltagswissen, beruflichen Fähigkeiten und Gemeindekenntnis auch spezielles Wissen zu kirchlichen Ordnungen und Regeln notwendig ist, bietet das AKD Fortbildungen und Beratungen an. Außerdem gibt es verschiedene Vorlagen und Materialien, die für leitende Ehrenamtliche hilfreich sein können.

Ehrenamtlich in der Landessynode

Die Landessynode ist das oberste Leitungsgremium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO). Sie wird für sechs Jahre gewählt und tagt mindestens einmal jährlich. Ihre Mitglieder werden von den Kirchenkreisen sowie von den kirchlichen Arbeitszweigen, Einrichtungen und Werken gewählt, einige auch berufen.

Die 108 Mitglieder der Landessynode vertreten 914.260 Gemeindeglieder in 25 Kirchenkreisen und 1.135 Kirchengemeinden in den drei Sprengeln Berlin, Potsdam und Görlitz organisiert. (Stand 01.12.2020)

Das Organigramm der Landeskirche finden Sie hier.

[su_spacer size=“20″]

[su_tabs][su_tab title=“Für neue Ehrenamtliche„]

Die Startmappe für (neue) Ehrenamtliche soll einen leichten Einstieg in das Engagement ermöglichen. Sie sollte individuelle Informationen über die Kirchengemeinde und das ehrenamtliche Engagement enthalten, wie:

  • die Vorstellung der Kirchengemeinde und des Arbeitsbereiches
  • eine (möglichst detaillierte) Aufgabenbeschreibung des jeweiligen Ehrenamts
  • gegebenenfalls eine schriftliche Vereinbarung über ehrenamtliche Tätigkeit
  • wenn nicht schon vorher ausgefüllt: einen Fragebogen zur ehrenamtlichen Mitarbeit
  • wichtige Telefonnummern z. B. von Schlüsselinhaber:innen, Notruf für Heizung & Havarie, Hausmeister:in, Arzt/Ärztin
  • Organigramm der Adressliste beruflichen und ehrenamtlichen Kolleg:innen und Ansprechpartner:innen
  • Terminplanung (wichtige Termine des nächsten halben Jahres für die Gemeinde)
  • Das aktuelle Gemeindeblatt und möglicherweise eine ältere Ausgabe, in der der Ehrenamtsbereich vorgestellt wird
  • ggf. ein Hinweis auf Fortbildungen
  • Termin für Feedbackgespräch mit der Ehrenamtskoordinatorin oder dem Beauftragten für Ehrenamt

[/su_tab][su_tab title=“Gemeindekirchenrat„]

Für Ihre alltägliche Arbeit in den Gemeindekirchenräten stellt das AKD das Handbuch für den Gemeindekirchenrat zur Verfügung. Das Handbuch bietet grundlegende Informationen und Orientierung zu den Themenbereichen Leitungsauftrag, Aufgaben des GKR, Mitarbeiter:innen und Recht und Verwaltung. Es ist für 6 € zzgl. Porto auch als Printversion im AKD bestellbar.

Weitere Materialien und Vorlagen finden Sie auf der Website gkr-ekbo.de oder über den AKD-Arbeitsschwerpunkt Gemeindeberatung.

Bei Beratungsbedarf oder zu Fragen rund um den Gemeindekirchenrat können Sie sich sowohl an das AKD als auch an das Konsistorium wenden. Hier finden Sie die Kontaktadressen.

[/su_tab][su_tab title=“Landessynode„]

Die ehrenamtliche Leitung 
der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz

Die Leitung unserer Landeskirche ist demokratisch verfasst. Ehrenamtlich und beruflich Tätige leiten sie geschwisterlich miteinander. In der Grundordnung unserer Landeskirche heißt es: „In gewählten Leitungsgremien sollen ehrenamtlich Tätige die Mehrheit haben“. Leitungsgremien bauen sich von der Gemeinde aus auf. Erst wählt die Gemeinde (oder Gemeindezusammenschlüsse) den Gemeindekirchenrat, der (oder regionale Zusammenschlüsse mehrerer) bestimmt ehrenamtliche und berufliche Vertreter:innen für die Kreissynode. Die Kreissynodalen wählen berufliche und ehrenamtliche Vertreter:innen in die Landessynode, das gesetzgebende und damit höchste Leitungsorgan der evangelischen Kirche.

Die Landessynode tagt mindestens einmal, meistens zweimal im Jahr in Berlin, die Tagungen dauern in der Regel zwei bis drei Tage. Sie können gegebenenfalls auch im virtuellen Raum stattfinden. Der Landessynode gehören von 2021 an 108 Mitglieder an. Beim Eintritt in die Landessynode legen die Mitglieder ein Versprechen ab.

Die Synode gibt sich eine Geschäftsordnung. Darin ist der Ablauf festgelegt wie Rederecht, Abstimmungen, Zahl der Ständigen Ausschüsse, Mehrheiten u.v.m. Die Ständigen Ausschüsse tagen unterschiedlich häufig, Kirchenleitung und Ältestenrat etwa monatlich.

Auf der Konstituierenden Tagung der Fünften Landessynode (17.–19. Februar 2021) müssen für die sechs Jahre bis Ende 2026 folgende Positionen und Gremien gewählt werden: (Die in Klammern stehende Ziffer gibt die Anzahl der von der Landessynode zu wählenden Personen an.)

1. Präsidium: Präses (1), Vizepräsides (2), Schriftführer/Schriftführerinnen (2)
Präses, Vizepräsides und die Schriftführenden bilden das Präsidium, das die Tagungen der Synode leitet. Die Mitglieder des Präsidiums sind zugleich Mitglieder
des Ältestenrates.

2. Ältestenrat – zu wählende Mitglieder (bis zu 6)
Der Ältestenrat bereitet die Tagungen der Synode vor

3. Kirchenleitung – zu wählende Mitglieder (bis zu 12)
(sieben Mitglieder von Amts wegen: Präses; Bischöfin oder Bischof, Generalsuper-
intendent:innen; Präsidentin oder Präsident, Pröpstin oder Propst)

4. Bildung der 10 Ständigen Ausschüsse mit mindestens 5 Mitgliedern,
Wahl der Vorsitzenden

  • Gemeinde und Diakonie
  • Gerechtigkeit, Frieden, Bewahrung der Schöpfung
  • Haushalt
  • Kinder, Jugend, Bildung
  • Kollekten
  • Öffentlichkeit und Kommunikation, Digitalisierung und Vernetzung
  • Ökumene, Mission und Dialog
  • Ordnung
  • Rechnungsprüfung
  • Theologie, Liturgie, Kirchenmusik

5. EKD-Synode zugleich Vollkonferenz der UEK (Verbindungsmodell)
a) Mitglieder (5)
b) 1. Stellvertretungen (5)
c) 2. Stellvertretungen (5)

(Eines der Mitglieder darf am 1. Januar des Jahres, in dem die Amtszeit der Synode beginnt, das 27. Lebensjahr nicht vollendet haben.)

Die EKD-Synode tagt einmal im Jahr für dreieinhalb Tage, meistens im November, an wechselnden Orten. Sie berät und beschließt über Angelegenheiten der Evangelischen Kirche in Deutschland. Dazu gehören Kirchengesetze, zum Beispiel Haushalt und Datenschutz. Manche davon werden in den Landeskirchen, die alle unabhängig sind, übernommen.

6. Bischofswahlkollegium
(Auch wenn keine Bischofswahl ansteht, muss das Gremium vorsorglich gebildet werden, um erforderlichenfalls unmittelbar tätig werden zu können.
Mitglieder: alle Mitglieder der Kirchenleitung, zwei Vizepräsides, ein UEK-Vertreter:in, ein EKD-Vertreter:in, 12 Mitglieder der Landessynode)
Zu wählende Mitglieder (12; davon sechs berufliche kirchliche Mitarbeiter:innen, darunter zwei ordinierte Theolog:innen)

7. Diakonischer Rat (1)
Der Diakonische Rat ist das höchste Aufsichtsgremium des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (DWBO) und wird von allen Mitgliedern des DWBO für eine Amtszeit von 5 Jahren gewählt sowie durch Berufene Mitglieder besetzt. Er berät über diakonische Fragen grundsätzlicher Bedeutung und ist zuständig für die Bestellung und Abberufung des Vorstandes des DWBO und beaufsichtigt seine Arbeit. Als Verwaltungsrat überwacht er die Wirtschaftsführung (Wirtschaftsplan und Jahresabschluss) und entscheidet über die Neuaufnahme von Mitgliedern bzw. den Ausschluss von Mitgliedern. Seine 21 Mitglieder tagen i. d. Regel fünfmal im Jahr, hinzukommen gelegentliche Klausurtage u.a. mit der Kirchenleitung.

8. Theologisches Prüfungsamt – Kollegium (2)
Das Kollegium trifft sich zweimal im Jahr. Es setzt sich unter der Leitung des Bischofs zusammen aus Vertreter:innen der ersten und zweiten Ausbildungsphase, insb. aus der Theologischen Fakultät sowie verschiedenen Bereichen unserer Kirche. Es berät die Themen der wissenschaftlichen Hausarbeiten im ersten Examen, wirkt bei der Anerkennung von vor anderen Prüfungsämtern erbrachten Leistungen mit und begleitet insgesamt die Prüfungspraxis und Prüfungserfahrungen der Landeskirche.

9. Ausbildungskonferenz (1)
Die Ausbildungskonferenz trifft sich zweimal im Jahr. Sie begleitet die zweite Ausbildungsphase und bringt Vertreter:innen der Vikariatsjahrgänge und Ausbildungseinrichtungen sowie der Mentor:innen aus Schule und Gemeinde an einen Tisch.

10. Spruchkammer für Lehrbeanstandungsverfahren
a) Mitglieder und 1. und 2. Stellvertretungen (je 7)
b) Vorsitzende/r und stellv. Vorsitzende/r

11. Beirat der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) für Offene Altenarbeit (1)
Die LAG trifft sich viermal im Jahr und ist zuständig für die Stärkung und Förderung der Offenen Altenarbeit innerhalb der EKBO, des kirchlichen und diakonischen Informationsaustausches zu Fragen des Alters und des Dialogs zwischen den Generationen sowie der Vernetzung von Kirche und Diakonie mit weiteren gesellschaftlichen Akteuren.

[/su_tab][/su_tabs]

Allgemeine Informationen für alle Ehrenamtlichen in der EKBO 


Abkürzungen im kirchlichen Kontext

Von ABl. wie „Amtsblatt“ bis ZGAST wie „Zentrale Gehaltsabrechnungsstelle“ – dies ist eine Auflistung gebräuchlicher kircheninterner Begriffe. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

[read more=“Abkürzungen A–Z anzeigen“]

A  
ABl. Amtsblatt
ACK Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen
aej Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in der Bundesrepublik Deutschland e.V.
AKD Amt für kirchliche Dienste
AMD Arbeitsgemeinschaft Missionarische Dienste
AmK Arbeit mit Kindern
Anl. Anlage(n)
ArbStättV Arbeitsstättenverordnung
Art. Artikel
ÄR Ältestenrat
ARU Arbeitsstelle für Religionsunterricht
ASA Arbeitsausschuss
AT Altes Testament
B  
BAT-KF Bundesangestelltentarifvertrag – Kirchliche Fassung
BAD Berufsgenossenschaftlicher Arbeitsmedizinischer und Sicherheitstechnischer Dienst
BBP Berliner Bildungsprogramm für Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen
BetrKV Betriebskostenverordnung
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
BGW Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
BK Bekennende Kirche
BMW Berliner Missionswerk
BTE Barmer Theologische Erklärung
BVA Bevollmächtigtenausschuss
C  
CVJM Christlicher Verein junger Menschen
D
 
DEKT Deutscher Evangelischer Kirchentag
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
DVO Durchführungsverordnung
DW Diakonisches Werk
DWBO Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
E  
EAB Evangelische Arbeitnehmerbewegung
EAE Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in Berlin-Brandenburg e. V.
eaf Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen
ECKD EDV-Centrum für Kirche und Diakonie
EG Evangelisches Gesangbuch
EHB Evangelische Hochschule Berlin
EKBO Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
EKD Evangelische Kirche in Deutschland
EKG Eltern-Kind-Gruppe
EKGRV Eltern-Kind-Gruppen-Rahmenvereinbarung
EKiBB Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg (bis 2004)
EKsOL Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz (bis 2004)
EKU Evangelische Kirche der Union (jetzt UEK)
epd Evangelischer Pressedienst
ERD Evangelischer Rundfunkdienst
ESG Evangelische Studierendengemeinde
EU Europäische Union
ev. evangelisch
EWDE Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung
F  
f. und der /die/das Folgende
FeA Fortbildung in den ersten Amtsjahren
ff. und die Fortfolgenden
FG Finanzgesetz
FVO Finanzverordnung
G  
GEKE Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa – Leuenberger Kirchengemeinschaft
GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte
GD Ausschuss für Gemeinde und Diakonie
GFB Ausschuss für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung
GKGG Gesamtkirchengemeindegesetz
GKR Gemeindekirchenrat
GEP Gemeinschaftswerk der Evangelischen Publizistik GmbH
GO Grundordnung der EKBO
H  
HA Ausschuss für Haushalt und Finanzen
HMAV Hauptmitarbeiter:innenvertretung
HKVG Kirchengesetz über die Haushalts-, Kassen- und Vermögensverwaltung der EKBO
HuK Ökumenische Arbeitsgemeinschaft Homosexuelle und Kirche
I  
i.K. im Kirchendienst
i.R. im Ruhestand
J  
JA Jugendarbeit
K  
KA Kollektenausschuss
KA Konfirmand:innenarbeit
KABI Kirchliches Amtsblatt
kath. katholisch
KBauG Kirchenbaugesetz
KED Kirchlicher Entwicklungsdienst
KEK Konferenz Europäischer Kirchen
KFM „Kirchliches Finanzmanagement“ (Software für kirchliches Haushaltswesen)
KG Kirchengemeinde
KG Kirchengesetz / Kirchliches Gesetz
KJB Ausschuss für Kinder, Jugend, Bildung
KirA „Kirchlicher Arbeitsplatz“ (Software für kirchliches Meldewesen)
KitaFöG Kindertagesförderungsgesetz
KitaG Kindertagesstättengesetz (Land Brandenburg), Kindertagesbetreuungsgesetz (Land Berlin)
KJHG Kinder- und Jugendhilfegesetz
KK Kirchenkreis
KKitaG Kirchengesetz über die Kindertagesstättenarbeit der EKBO
KKR Kreiskirchenrat
KL Kirchenleitung
KMD Kirchenmusikdirektor:in
KMT Kirchlicher Mitarbeiter-Tarifvertrag
KO Kirchenordnung
Kons. Konsistorium
KRH Kirchlicher Rechnungshof
KS Kreissynode
KSA Klinische Seelsorgeausbildung
KSV Kreissynodalvorstand
KTS Kirchliche Telefonseelsorge
KU Konfirmand:innenunterricht
KVA Kirchliches Verwaltungsamt
KVÄ Kirchliche Verwaltungsämter
KVO Kirchenverordnung / Kirchliche Verordnung
L
 
LO Lebensordnung (UEK)
LS Landessynode
LWB Lutherischer Weltbund
M
 
MAV Mitarbeiter:innenvertretung
MVG Mitarbeiter:innenvertretungsgesetz der EKD
MVG-AnwG MVG-Anwendungsgesetz
N
 
NT Neues Testament
O
 
OA Ordnungsausschuss
ÖA Ausschuss für Ökumene, Mission und Dialog
ÖKDV Ausschuss für Öffentlichkeit und Kommunikation, Digitalisierung und Vernetzung
OKR Oberkonsistorialrätin/Oberkonsistorialrat
ÖRBB Ökumenischer Rat Berlin-Brandenbung
ÖRK Ökumenischer Rat der Kirchen
P
 
PfDG Pfarrdienstgesetz
Pf. / Pfr. Pfarrer
Pfn. / Pfrin. Pfarrerin
PfDAG Pfarrdienstausführungsgesetz der EKBO
PfDG.EKD Pfarrdienstgesetz der EKD
R
 
RPA Rechnungsprüfungsausschuss
RPG Rechnungsprüfungsgesetz
RS Rechtssammlung der EKBO
RU Religionsunterricht
RVO Rechtsverordnung
RVTag Rahmenvereinbarung über Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen
S
 
SER Substanzerhaltungsrücklage
SGB Sozialgesetzbuch
Sup. Superintendent:in
SVLFG Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
T
 
TLK Ausschuss für Theologie, Liturgie, Kirchenmusik
TO Tagesordnung
TOP Tagesordnungspunkt
TV-EKBO Tarifvertrag der EKBO
U
 
UEK Union Evangelischer Kirchen in der EKD
V
 
VBG Verwaltungsberufsgenossenschaft
VCP Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder
VELKD Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche in Deutschland
VeM Verband Evangelischer Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in Deutschland
VETK Verband Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V.
VKBO Verband Evangelischer Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in der EKBO
W
 
WCC World Council of Churches
WRV Weimarer Reichsverfassung
Z
 
ZDW Zentrum für Dialog und Wandel
ZGAST Zentrale Gehaltsabrechnungsstelle

[/read]